Zurück zum Blog
GPSR im Online-Handel – Was Händler wissen müssen
·cobby Team

Die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung (GPSR) und was sie für den Online-Handel bedeutet

Die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung sorgt für viel Verwirrung und Kopfzerbrechen unter Online-Händlern. Wir haben uns angeschaut, was diese Verordnung für Online-Shops bedeutet.


In Kürze

Die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung oder General Product Safety Regulation (GPSR) ist die EU-Regulierung, die die Sicherheit von Konsumgütern in der EU verbessern soll. Ihr Ziel ist es, eine hohe Produktsicherheit sicherzustellen, um Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Alle Produkte, die auf dem europäischen Markt angeboten werden, sollen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.

1. Allgemein zum GPSR

1.1. Wer oder was ist die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung (GPSR)?

Die GPSR ist die neue EU-Regulierung zur Verbesserung der Produktsicherheit für Konsumgüter. Ziel ist eine hohe Produktsicherheit zum Schutz der Verbraucher.

1.2. Wer muss die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung der EU umsetzen?

Die GPSR betrifft alle Akteure in der Lieferkette, unter anderem:

GPSR betrifft alle Akteure in der Lieferkette

  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler (auch Online-Händler)
  • Vertriebsplattformen und Marktplätze

1.3. Muss ich als E-Commerce-Händler die GPSR umsetzen?

Ja! Auch wenn du Produkte nicht direkt herstellst, bist du für die Sicherheit der Produkte, die du verkaufst, verantwortlich. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass alle von dir angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind.


2. Produktangaben nach GPSR

2.1. Für welche Produkte gilt die GPSR und für welche nicht?

Die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Sowohl physische Produkte als auch digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich auf die Sicherheit von Konsumgütern auswirken können. Sowohl für neue als auch für gebrauchte oder aufbereitete Produkte.

Für gewisse Produkte gibt es schon unzählige Vorschriften, die die Sicherheit reglementieren, unter anderem für Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Antiquitäten. Die neue GPSR gilt deshalb für diese Produkte nicht.

2.2. Welche Informationen muss ich als Online-Händler nach der GPSR angeben?

Bietest du Produkte über einen Online-Shop, in Marketplaces oder per E-Mail an, müssen auf deiner Produktseite mindestens folgende Informationen zu finden sein:

GPSR Pflichtangaben

  • Name oder Marke des Herstellers
  • Postanschrift des Herstellers
  • Elektronische Adresse (E-Mail) des Herstellers
  • Produktbezeichnung und eindeutige Kennung (z. B. GTIN, EAN)
  • Bild des Produkts
  • Sicherheitshinweise (falls vorhanden)
  • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU

2.3. Wie und wo muss ich diese Pflichtinformationen angeben?

Die Informationen müssen eindeutig und gut sichtbar im Angebot dieser Produkte angegeben werden. Mit „Angebot dieser Produkte" ist vermutlich eine Produktdetailseite gemeint, auf der direkt alle Informationen platziert sein müssen. Eine Verlinkung auf eine andere Website oder eine PDF-Datei reicht daher womöglich nicht aus, obwohl dies (noch) nicht eindeutig geregelt ist.

Die Angaben müssen auch „gut sichtbar" sein. Wenn der User aber erst eine neue Seite öffnen muss, um alle Informationen zu sehen, wirkt es eher versteckt statt gut sichtbar.

Hast du einen mehrsprachigen Shop oder verkaufst und lieferst du deine Artikel in mehrere Länder? Dann musst du gemäß der GPSR die Informationen, vor allem Sicherheitshinweise, in allen betreffenden Sprachen bereitstellen. Und zwar ebenfalls „gut sichtbar" auf der Produktseite.

Den rechtlich sichersten Weg gehst du daher derzeit, wenn du alle Angaben direkt im Produktangebot, also auf jeder einzelnen Produktdetailseite machst. Übersichtlich wird es dadurch leider nicht, vom Aufwand ganz zu schweigen. Möglicherweise sorgt die Rechtsprechung in nächster Zeit für mehr Klarheit.

2.4. Wer ist Hersteller eines Produkts nach der GPSR?

Nach GPSR bist du ein Hersteller, wenn du ein Produkt unter deinem eigenen Namen oder deiner Marke vertreibst – auch wenn du es nicht selbst produzierst.

Beispiel: Du lässt Türen von einem anderen Unternehmen in Polen herstellen und verkaufst sie unter deinem Namen oder deiner Marke in der Europäischen Union. Im Sinne der GPSR bist du damit selbst Hersteller und gibst deinen Namen und Kontaktdaten bei den Pflichtangaben an. Der tatsächliche Hersteller in Polen ist hingegen kein Hersteller im Sinne der GPSR.

Produkt-Bundles: Stellst du Produktpakete zusammen, die verschiedene Produkte von unterschiedlichen Herstellern beinhalten, kommt es drauf an, wie du diese Pakete vermarktest.

  • Labelst du jedes einzelne Produkt mit deiner Marke → du bist Hersteller
  • Beinhalten deine Bundles Produkte mit eigenen Herstellerkennzeichnungen → alle einzelnen Hersteller müssen genannt werden

3. Gültigkeit und Fristen

3.1. Ab wann gelten die Regelungen der GPSR?

Die GPSR trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Ab diesem Datum mussten alle neuen Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

3.2. Dürfen Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in den EU-Markt kamen, noch verkauft werden?

Ja, Produkte, die vor dem Inkrafttreten der GPSR auf dem Markt waren, dürfen weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen diese Produkte, wenn sie nach dem Stichtag verkauft werden, die Anforderungen der GPSR erfüllen.

Nach dem Inkrafttreten der GPSR soll es einen ausreichenden Übergangszeitraum geben. Der Online-Handel benötigt viel Zeit und Kapazitäten, um alle neuen Kennzeichnungspflichten für das bestehende Produktangebot nachträglich zu erfüllen.

Den rechtlich sichersten Weg gehst du auch hier, wenn du alle notwendigen Pflichtangaben nachträglich für dein komplettes Produktangebot ergänzt.

3.3. Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich die neue General Product Safety Regulation nicht (rechtzeitig) umsetze?

Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu erheblichen Risiken führen, darunter:

  • Bußgelder und Sanktionen
  • Verkaufsverbote für nicht-konforme Produkte
  • Haftungsrisiken bei Produktsicherheitsmängeln
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

4. Produktangebot im Online-Shop

4.1. Muss ich für bereits angebotene Produkte die GPSR-Pflichtangaben nachträglich auf den Produktseiten meines Online-Shops ergänzen?

Ja, du musst sicherstellen, dass alle Produkte, die du in deinem Online-Shop anbietest, die GPSR-Anforderungen erfüllen. Nach dem 13. Dezember 2024 sollen alle Produktangebote die Pflichtangaben enthalten.

4.2. Wie und wo pflege ich die Pflichtangaben in meinem Magento Online-Shop?

Im Magento Backend gibt es bereits das Attribut „Hersteller" (Manufacturer). Dieses muss nun bei jedem Produkt befüllt werden, nicht nur mit dem Namen, sondern auch mit der Anschrift und E-Mail-Adresse des jeweiligen Herstellers. Wenn man in deinem Shop nach Hersteller filtern kann, macht es Sinn, für die Hersteller-Kontaktdaten ein neues Attribut anzulegen. Damit sehen die Filteroptionen in deinem Shop aufgeräumter und übersichtlicher aus.

Wenn noch nicht vorhanden, müssen weitere Attribute angelegt werden, z. B. für „Verantwortliche Person" oder „Sicherheitshinweise". Die neuen Attribute müssen zudem den einzelnen Attribut-Sets zugeordnet werden.

Nachdem du alle nötigen Infos recherchiert und zusammengetragen hast, folgt nun die Fleißarbeit: alle Felder für jedes einzelne Produkt zu befüllen.

4.3. Wie hilft mir cobby dabei, die Allgemeine Produkt­sicherheits­verordnung in meinem Online-Shop umzusetzen?

Mit cobby kannst du die GPSR-Pflichtangaben effizient pflegen:

  • Massenbearbeitung: Alle Herstellerdaten für hunderte Produkte gleichzeitig in Excel pflegen und in den Shop übertragen
  • Suchen und Ersetzen: Vorhandene Herstellernamen mit den Kontaktdaten ergänzen (STRG+F)
  • Neue Attribute anlegen: Über cobby neue Felder wie „Verantwortliche Person" direkt befüllen
  • Mehrsprachigkeit: Sicherheitshinweise in allen Sprachen gleichzeitig pflegen

So sparst du enorm viel Zeit bei der Umsetzung der GPSR-Anforderungen in deinem Magento-Shop.