1.3. Muss ich als E-Commerce-Händler die GPSR umsetzen?
Ja!
Auch wenn du Produkte nicht direkt herstellst, bist du für die Sicherheit der Produkte, die du verkaufst, verantwortlich. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass alle von dir angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind.
2. Produktangaben nach GPSR
2.1. Für welche Produkte gilt die GPSR und für welche nicht?
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Sowohl physische Produkte als auch digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich auf die Sicherheit von Konsumgütern auswirken können. Sowohl für neue als auch für gebrauchte oder aufbereitete Produkte.
Für gewisse Produkte gibt es schon unzählige Vorschriften, die die Sicherheit reglementieren, unter anderem für Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Antiquitäten. Die neue GPSR gilt deshalb für diese Produkte nicht.
2.2. Welche Informationen muss ich als Online-Händler nach der GPSR angeben?
Bietest du Produkte über einen Online-Shop, in Marketplaces oder per E-Mail an, müssen auf deiner Produktseite mindestens folgende Informationen zu finden sein:
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Herstellerangaben
Name, Marke, Adresse und eine elektronische Adresse (E-Mail-Adresse oder Website)
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Verantwortliche Person
Falls der Hersteller des angebotenen Produkts keine Niederlassung in der EU hat, müssen zusätzlich auch Name, Adresse und eine elektronische Adresse der verantwortlichen Person i.S.d. GPSR angegeben werden.
-
Produktidentifikatoren
Alles, was die Identifizierung des Produkts ermöglicht, wie Produktname, Produktbilder, Produktart, Artikelnummer, Modellnummer und andere Merkmale.
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Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Alle Informationen, die den Verbraucher auf den Gebrauch und auf mögliche Risiken hinweisen, wie Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise.
Diese Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen auch auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung angebracht bzw. beigelegt werden.

2.3 Wie und wo muss ich diese Pflichtinformationen angeben?
Die Informationen müssen eindeutig und gut sichtbar im Angebot dieser Produkte angegeben werden. Mit „Angebot dieser Produkte“ ist vermutlich eine Produktdetailseite gemeint, auf der direkt alle Informationen platziert sein müssen. Eine Verlinkung auf eine andere Website oder eine PDF-Datei reicht daher womöglich nicht aus, obwohl dies (noch) nicht eindeutig geregelt ist.
Die Angaben müssen auch „gut sichtbar“ sein. Wenn der User aber erst eine neue Seite öffnen muss, um alle Informationen zu sehen, wirkt es eher versteckt statt gut sichtbar.
Hast du einen mehrsprachigen Shop oder verkaufst und lieferst du deine Artikel in mehrere Länder? Dann musst du gemäß der GPSR die Informationen, vor allem Sicherheitshinweise, in allen betreffenden Sprachen bereitstellen. Und zwar ebenfalls „gut sichtbar“ auf der Produktseite.
Den rechtlich sichersten Weg gehst du daher derzeit, wenn du alle Angaben direkt im Produktangebot, also auf jeder einzelnen Produktdetailseite machst. Übersichtlich wird es dadurch leider nicht, vom Aufwand ganz zu schweigen. Möglicherweise sorgt die Rechtsprechung in nächster Zeit für mehr Klarheit.
2.4. Wer ist Hersteller eines Produkts nach der GPSR?
Nach GPSR bist du ein Hersteller, wenn du ein Produkt
- herstellst oder
- entwerfen lässt oder
- herstellen lässt
und dieses Produkt
- in deinem eigenen Namen oder
- unter deiner eigenen Marke
vermarktest.
Wenn du also ein Produkt unter deinem eigenen Namen vertreibst, giltst du als Hersteller und trägst die Verantwortung für die Einhaltung der GPSR.
Beispiel
Du lässt Türen von einem anderen Unternehmen in Polen herstellen und verkaufst sie unter deinem Namen oder deiner Marke in der Europäischen Union. Im Sinne der GPSR bist du damit selbst Hersteller und gibst deinen Namen und Kontaktdaten bei den Pflichtangaben an.
Der tatsächliche Hersteller in Polen ist hingegen kein Hersteller im Sinne der GPSR.
Stellst du Produkt-Bundles zusammen, also Produktpakete, die verschiedene Produkte von unterschiedlichen Herstellern beinhalten, kommt es drauf an, wie du diese Pakete vermarktest.
Labelst du jedes einzelne Produkt in diesem Bundle mit deiner Marke, giltst du als Hersteller im Sinne der GPSR. Die tatsächlichen Hersteller der einzelnen Produkte des Produkt-Bundles müssen nicht als Hersteller angegeben werden.
Beispiel
Du vermarktest eine Schreib-Box bestehend aus einem Block, einem Stift, einem Anspitzer und einem Radiergummi unter deinem Namen. Die einzelnen Produkte beziehst du von unterschiedlichen Herstellern, sie haben keine Markenaufdrucke oder Etiketten außer deinen. Du bist somit Hersteller.
Beinhalten deine Produkt-Bundles allerdings einzelne Produkte von unterschiedlichen Herstellern und sind auch so gekennzeichnet, müssen alle einzelnen Hersteller im Produktangebot mit Name bzw. Marke, Anschrift und elektronischer Adresse genannt werden.
Beispiel
Du stellst Produkt-Bundles zusammen, die ein Haarshampoo Marke A, eine Pflegespülung Marke B und eine Haarkur Marke C enthalten. Alle drei Hersteller musst du auf der Produktseite angeben.
3. Gültigkeit und Fristen
3.1. Ab wann gelten die Regelungen der GPSR?
Die GPSR trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Ab diesem Datum mussten alle neuen Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, die Anforderungen der Verordnung erfüllen.
3.2. Dürfen Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in den EU-Markt kamen, noch verkauft werden?
Ja, Produkte, die vor dem Inkrafttreten der GPSR auf dem Markt waren, dürfen weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen diese Produkte, wenn sie nach dem Stichtag verkauft werden, die Anforderungen der GPSR erfüllen.
Die GPSR-Kennzeichnungspflichten bedeuten für Online-Händler einen enormen Aufwand. Jedes einzelne Produktangebot muss mit den Pflichtangaben versehen werden. Es gibt keine einfache Lösung, die für alle Produkte gleichermaßen anwendbar ist. Zudem müssen Online-Händler die Hersteller und ihre Kontaktdaten teils aufwändig recherchieren. Eingelagerte physische Produkte müssen eventuell noch umgelabelt oder mit den vorgeschriebenen Informationen bestückt werden.
Nach dem Inkrafttreten der GPSR soll es einen ausreichenden Übergangszeitraum geben. In diesem Zeitraum dürfen Produkte, die unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit fallen und mit dieser Richtlinie konform sind, noch verkauft werden.
Die Mitgliedstaaten sollen das Bereitstellen und den Verkauf solcher Produkte auf dem Markt nicht behindern oder erschweren.
Der Online-Handel benötigt nun viel Zeit und Kapazitäten, um alle neuen Kennzeichnungspflichten für das bestehende Produktangebot nachträglich zu erfüllen. In dieser Zeit kann er sich nur schwer dem Angebot und dem Verkauf dieser Produkte widmen. Dies könnte man wohl als Behinderung betrachten.
Daher dürfen Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 in den EU-Markt kamen, womöglich auch noch danach ohne GPSR-Pflichtangaben angeboten und verkauft werden.
Diese Rechtsauffassung lässt sich leider nicht direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes ableiten. Den rechtlich sichersten Weg gehst du auch hier, wenn du alle notwendigen Pflichtangaben nachträglich für dein komplettes Produktangebot ergänzt.
3.3. Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich die neue General Product Safety Regulation nicht (rechtzeitig) umsetze?
Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu erheblichen Risiken führen, darunter:
- Bußgelder und rechtliche Konsequenzen: Maßnahmen von Marktüberwachungsbehörden, Abmahnungen von Mitbewerbern.
- Imageschäden: Negative Auswirkungen auf das Ansehen deines Unternehmens bei Kunden und Partnern.
- Rückrufaktionen: Notwendigkeit, Produkte zurückzurufen, die nicht der Verordnung entsprechen.
4. Produktangebot im Online-Shop
4.1. Muss ich für bereits angebotene Produkte die GPSR-Pflichtangaben nachträglich auf den Produktseiten meines Online-Shops ergänzen?
Ja, du musst sicherstellen, dass alle Produkte, die du in deinem Online-Shop anbietest, die GPSR-Anforderungen erfüllen. Nach dem 13. Dezember 2024 sollen alle Produktangebote die Pflichtangaben enthalten.
4.2 Wie und wo pflege ich die Pflichtangaben in meinem Magento Online-Shop?
Im Magento Backend gibt es bereits das Attribut “Hersteller” (Manufacturer). Dieses muss nun bei jedem Produkt befüllt werden, nicht nur mit dem Namen, sondern auch mit der Anschrift und E-Mail Adresse des jeweiligen Herstellers. Wenn man in deinem Shop nach Hersteller filtern kann, macht es Sinn für die Hersteller-Kontaktdaten ein neues Attribut anzulegen. Damit sehen die Filteroptionen in deinem Shop aufgeräumter und übersichtlicher aus.
Wenn noch nicht vorhanden, müssen weitere Attribute angelegt werden, z.B. für “Verantwortliche Person” oder “Sicherheitshinweise”. Die neuen Attribute müssen zudem den einzelnen Attribut-Sets zugeordnet werden.
Nachdem du alle nötigen Infos recherchiert und zusammengetragen hast, folgt nun die Fleißarbeit: alle Felder für jedes einzelne Produkt zu befüllen.
4.3. Wie hilft mir cobby dabei, die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung in meinem Online-Shop umzusetzen?
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Übersicht verschaffen
Durch die tabellarische Ansicht, kannst du schnell erkennen, bei welchem Produkt, welche Daten fehlen. Die Hersteller-Spalte (oder eine andere) nach “leer” filtern und schon siehst du, wo noch was ergänzt werden muss.
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Daten in Massen pflegen
Gleicher Hersteller bei vielen Produkten und bei allen fehlen die Hersteller-Kontaktdaten?
So gehst du vor: Nach entsprechendem Hersteller filtern, Kontaktdaten für ein Produkt richtig ausfüllen, bei entsprechender Zelle den Füllpunkt unten rechts nach unten ziehen auf alle betreffenden Produkte. Schon hast du die Angabe überall ergänzt. Mit “Produkte speichern” sind die Änderungen sofort online.
Oder nutze die Suchen-und-Ersetzen-Funktion (STRG+F), um vorhandene Herstellernamen mit den Kontaktdaten zu ergänzen.
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Daten austauschen
Keine Zeit alles selbst zu pflegen? Schicke deinen Lieferanten oder anderen Dienstleistern die Produktdaten in der Excel-Liste und lasse sie die nötigen Angaben ausfüllen. Wenn die Struktur der Tabelle gleich bleibt, kannst du anschließend die Tabelle öffnen und unter dem Reiter “cobby” mit “Produkte speichern” die Änderungen sofort online stellen.
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Texte formatieren
Mit dem praktischen HTML Editor, wie du ihn auch aus Magento kennst, lassen sich lange Texte wie die Sicherheitshinweise übersichtlich strukturieren und formatieren.
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Produktidentifikatoren ergänzen
Zu Produktidentifikatoren gehören unter anderem Produktbilder und Beschreibungen. Mit der Excel-Filterfunktion verschaffst du dir schnell einen Überblick, wo noch Bilder oder Übersetzungen fehlen.
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Prozesse automatisieren
Mit cobby-Automate kannst du einfach Produktbeschreibungen erzeugen lassen und diese, wenn gewünscht, auch gleich übersetzen.
Dies sind nur einige Beispiele, wie du mit cobby deine Produktdaten schneller und einfacher pflegen kannst. Wir zeigen dir gerne in einer kostenlosen Demo, wie cobby dich dabei unterstützt: Demo-Termin vereinbaren
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