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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nutzung des PIM-Tools

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, cobby GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dietrich Janzen Kutenhauser Str. 134, 32425 Minden, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, für die Nutzung des PIM-Tools, im Folgenden „Tool“ des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die zur Verfügung Stellung des Tools als Dienstleistung zur Nutzung des Auftraggebers über das Medium Internet. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das gewünschte Paket auf der Website des Auftragnehmers auswählt und die Zahlung abschließt.
  • Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf.

§ 3 Inhalt und Durchführung des Vertrages

  • Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben Auftraggeber Bereichen anwendet. Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen eines Nutzungsvertrages das vereinbarte Tool zur Nutzung zur Verfügung. Das Tool ist Eigentum von Auftragnehmer und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.
  • Für den Zugriff und die Nutzung des Tools wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf das Tool erforderlich sind.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Nutzung des Tools von dem Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
  • Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite von dem Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Nutzung des Tools zu machen.
  • Die Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung des Tools sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
  • Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
  • Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das vereinbarte Tool in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege des Tools. Auftragnehmer ist berechtigt, das Tool jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit des Tools zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.
  • Der Auftragnehmer muss das Tool nicht selbst zur Verfügung stellen und warten. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Leistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Tool durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien des Tools an einem geschützten Ort zu verwahren.
  • Der Auftragnehmer richtet für Anfragen zu Funktionen des Tools einen Support-Service ein. Anfragen können über das auf der Website des Auftragnehmers angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden.

§ 4 Nutzungsrecht und Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Tools während der Laufzeit des Vertrages zu eigenen Unternehmenszwecken.
  • Eine physische Überlassung des Tools an den Auftraggeber erfolgt nicht.
  • Accountsharing ist strikt untersagt, und das Tool darf nur von denjenigen Nutzern verwendet werden, die in Ihrem Konto ausdrücklich registriert sind.
  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber Vorleistungen im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers zu erbringen. Diese Vorleistungen können beispielsweise die Erstellung eines individuellen Leistungsangebots oder die Bereitstellung von spezifischen Informationen umfassen. Selbst wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber die für diese Vorleistungen angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vereinbarten Preisen oder Tarifen des Auftragnehmers für diese Vorleistungen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die entsprechenden Rechnungen für die erbrachten Vorleistungen zu begleichen, unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird oder nicht.
  • Der Auftraggeber darf das Tool nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Auftraggeber ist eine weitergehende Nutzung des Tools nicht gestattet.
  • Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Er hat dafür zusorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
  • Der Auftraggeber sichert zu, dass die auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Auftragnehmer, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

§ 5 Zahlung

  • Die Preise für die Nutzung des Tools sind auf der Website des Auftragnehmers angegeben. Zahlungen erfolgen ausschließlich über den angebotenen Zahlungsdienstleister. Überweisungen sind nicht gestattet. Die Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Sollte der Auftraggeber seine Zahlungen nicht innerhalb von 7 Tagen geleistet haben, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Zugang und das Abonnement des Auftraggebers sowie den Zugang zum Tool zu deaktivieren oder zu sperren.
  • Der Auftragnehmer, kann den Zahlungsrythmus des Auftraggebers ändern. Zum Beispiel können Auftraggeber, die derzeit jährlich zahlen, auf eine monatliche Zahlung umgestellt werden. Auftraggeber werden über solche Änderungen rechtzeitig benachrichtigt, und die geänderten Zahlungsbedingungen gelten ab dem in der Benachrichtigung angegebenen Datum.
  • Der Auftragnehmer behält sich im gesetzlich zulässigen Rahmen das Recht vor, Auftraggeber automatisch auf das für sie am besten geeignete Abo-Modell umzustellen, basierend auf ihrem Nutzungsverhalten und den aktuellen Angeboten des Unternehmens. Auftraggeber werden über eine solche Umstellung per E-Mail benachrichtigt und haben die Möglichkeit, diese Umstellung abzulehnen und bei ihrem aktuellen Abonnement zu bleiben. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird dem Auftraggeber bei einer solchen Umstellung eine Sonderkündigungsoption angeboten.
  • Alle Preise auf der Website oder im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
  • Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
  • Falls der Auftraggeber den Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt begleicht, wird der Auftragnehmer eine Zahlungsaufforderung an den Auftraggeber senden. Sollte der Auftraggeber auch nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung nicht zahlen, ist er verpflichtet, für jede weitere Zahlungsaufforderung Mahngebühren in Höhe von 5,- EUR netto an den Auftragnehmer zu zahlen.
  • Sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die Einziehung der Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren vereinbart wurde und der Auftragnehmer aufgrund einer Rücklastschrift Gebühren entstehen, weil das Konto des Auftraggebers nicht über ausreichende Deckung verfügt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Rücklastschriftgebühren zu ersetzen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  • Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnementmodell. Der Vertrag verlängert sich automatisch, kann aber jederzeit gekündigt werden, wobei die Kündigung erst zum Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums wirksam wird.
  • Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  • Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.

§ 7 Schutzrechte

  • Sämtliche Rechte an dem Tool, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
  • Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
  • Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
  • Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
  • Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber Auftragnehmer von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.

§ 8 Vertraulichkeit

  • Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  • Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  • Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
  • Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
  • Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
    • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
    • die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
    • der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
  • Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
  • Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
  • Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
  • Der Auftragnehmer garantiert die Funktionalität des Tools gemäß den bereitgestellten Spezifikationen. Haftung für Probleme, die sich aus individuellen Anpassungen oder Modifikationen ergeben, ist ausgeschlossen.
  • Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des Tools sowie der Zurverfügungstellung von gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen. § 10 Datenschutz
  • Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Auftraggebers kann es notwendig werden auf Datensätze des Auftraggebers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
  • Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://www.cobby.io/de/datenschutz-erklaerung

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistungsbedingungen dieses Vertrags zu ändern, sofern dies für den Auftraggeber akzeptabel ist. Alle Änderungen werden im Dienst veröffentlicht, und der Auftraggeber wird über diese Änderungen benachrichtigt. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung schriftlich widerspricht, treten die vorgeschlagenen Änderungen automatisch in Kraft. Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen, jedoch kann dies zur Beendigung des Vertrags führen, sofern die Änderungen wesentlicher Natur sind und der Auftraggeber dem nicht zustimmt.
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